Napadano

Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 32 DSGVO.

Stand: 09.09.2026 · Napadano Kundenverwaltung

Dieses Dokument beschreibt den tatsächlichen Stand der Software. Es ist die

einzige Anlage, die nicht von einer Vorlage stammt, sondern aus dem Quellcode.

1. Zutrittskontrolle

Der Server steht bei [HOSTER EINTRAGEN] in [STANDORT, EU]. Der

physische Zutritt wird vom Rechenzentrumsbetreiber kontrolliert; dessen

Zertifizierungen sind als Unteranlage beizufügen.

2. Zugangskontrolle

mit 200.000 Iterationen und einem eigenen, zufälligen Salz je Konto.

gesperrt. Anmeldungen von Mitarbeitenden und von Models werden getrennt

gezählt.

begrenzt, HttpOnly, SameSite=Lax und über HTTPS zusätzlich Secure.

Sperren oder ein Zurücksetzen beendet alle laufenden Sitzungen sofort.

3. Zugriffskontrolle

was ihre Aufgabe erfordert.

die ihr zugeordneten Videos. Kein Zugriff auf Kunden, Rechnungen, Umsätze

oder andere Models.

Model-Cookie öffnet keine einzige Verwaltungsfunktion.

4. Trennung der Auftraggeber (Mandantentrennung)

zusätzlich die Übereinstimmung der Firma.

fremden Daten.

Terminen bei fremden Kunden, Herunterladen fremder Rechnungsbelege,

Zuordnen fremder Videos, Wechsel der Firma und Einsicht in fremde

Nutzerlisten. Alle Versuche werden abgewiesen.

5. Weitergabekontrolle

lassen sich jederzeit einzeln sperren. Aufrufe werden gezählt.

„Unterauftragsverarbeiter" genannten Dienstleister.

6. Eingabekontrolle

*Offen: Ein revisionssicheres Änderungsprotokoll je Datensatz besteht noch

nicht. Vor einer Zusage gegenüber Auftraggebern ist dies zu ergänzen oder

ausdrücklich auszunehmen.*

7. Verfügbarkeitskontrolle

auf dem Datenträger, auch bei Stromausfall.

auch im laufenden Betrieb. Jede Sicherung wird auf Lesbarkeit geprüft.

*Offen: Sicherungen müssen auf ein zweites, räumlich getrenntes System

gespiegelt werden. Solange sie nur auf demselben Datenträger liegen, ist die

Verfügbarkeit bei Hardwaredefekt nicht gewährleistet.*

8. Löschung und Datenübertragbarkeit

jederzeit selbst auslösbar (Art. 20 DSGVO).

Datenträger, in einem Schritt (Art. 17 DSGVO).

9. Unterauftragsverarbeiter

DienstZweckOrt
[HOSTER EINTRAGEN]Betrieb des Servers[EU-STANDORT]
Stripe Payments Europe, Ltd.ZahlungsabwicklungIrland
[OBJEKTSPEICHER, FALLS GENUTZT]Ablage der Videos[EU-STANDORT]

Mit jedem dieser Dienstleister ist ein eigener Auftragsverarbeitungsvertrag zu

schließen und dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

10. Bekannte Lücken

Ehrlich benannt, damit sie nicht übersehen werden:

1. Videos und Belege liegen unverschlüsselt im Dateisystem. Bei einem

verschlüsselten Datenträger ist das vertretbar, sollte aber im AVV so

beschrieben werden.

2. Kein Zwei-Faktor-Schutz für Mitarbeiterkonten.

3. Kein automatisches Löschkonzept nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen.

4. Sicherungen liegen ohne zusätzliche Verschlüsselung vor.