Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 32 DSGVO.
Stand: 09.09.2026 · Napadano Kundenverwaltung
Dieses Dokument beschreibt den tatsächlichen Stand der Software. Es ist die
einzige Anlage, die nicht von einer Vorlage stammt, sondern aus dem Quellcode.
Der Server steht bei [HOSTER EINTRAGEN] in [STANDORT, EU]. Der
physische Zutritt wird vom Rechenzentrumsbetreiber kontrolliert; dessen
Zertifizierungen sind als Unteranlage beizufügen.
mit 200.000 Iterationen und einem eigenen, zufälligen Salz je Konto.
gesperrt. Anmeldungen von Mitarbeitenden und von Models werden getrennt
gezählt.
begrenzt, HttpOnly, SameSite=Lax und über HTTPS zusätzlich Secure.
Sperren oder ein Zurücksetzen beendet alle laufenden Sitzungen sofort.
was ihre Aufgabe erfordert.
die ihr zugeordneten Videos. Kein Zugriff auf Kunden, Rechnungen, Umsätze
oder andere Models.
Model-Cookie öffnet keine einzige Verwaltungsfunktion.
firma_id).zusätzlich die Übereinstimmung der Firma.
fremden Daten.
Terminen bei fremden Kunden, Herunterladen fremder Rechnungsbelege,
Zuordnen fremder Videos, Wechsel der Firma und Einsicht in fremde
Nutzerlisten. Alle Versuche werden abgewiesen.
lassen sich jederzeit einzeln sperren. Aufrufe werden gezählt.
„Unterauftragsverarbeiter" genannten Dienstleister.
*Offen: Ein revisionssicheres Änderungsprotokoll je Datensatz besteht noch
nicht. Vor einer Zusage gegenüber Auftraggebern ist dies zu ergänzen oder
ausdrücklich auszunehmen.*
synchronous = FULL: Jede Buchung ist beim Zurückmeldenauf dem Datenträger, auch bei Stromausfall.
auch im laufenden Betrieb. Jede Sicherung wird auf Lesbarkeit geprüft.
*Offen: Sicherungen müssen auf ein zweites, räumlich getrenntes System
gespiegelt werden. Solange sie nur auf demselben Datenträger liegen, ist die
Verfügbarkeit bei Hardwaredefekt nicht gewährleistet.*
jederzeit selbst auslösbar (Art. 20 DSGVO).
Datenträger, in einem Schritt (Art. 17 DSGVO).
| Dienst | Zweck | Ort |
|---|---|---|
| [HOSTER EINTRAGEN] | Betrieb des Servers | [EU-STANDORT] |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung | Irland |
| [OBJEKTSPEICHER, FALLS GENUTZT] | Ablage der Videos | [EU-STANDORT] |
Mit jedem dieser Dienstleister ist ein eigener Auftragsverarbeitungsvertrag zu
schließen und dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Ehrlich benannt, damit sie nicht übersehen werden:
1. Videos und Belege liegen unverschlüsselt im Dateisystem. Bei einem
verschlüsselten Datenträger ist das vertretbar, sollte aber im AVV so
beschrieben werden.
2. Kein Zwei-Faktor-Schutz für Mitarbeiterkonten.
3. Kein automatisches Löschkonzept nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen.
4. Sicherungen liegen ohne zusätzliche Verschlüsselung vor.