Napadano

Auftragsverarbeitungsvertrag

Entwurf. Nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich, sobald eine fremde

Agentur die Anwendung nutzt. Ohne diesen Vertrag ist die Verarbeitung

rechtswidrig – für beide Seiten. Vor dem ersten Kunden anwaltlich prüfen

lassen.

zwischen

[KUNDE / AGENTUR], [Anschrift] – nachfolgend „Verantwortlicher"

und

[FIRMENNAME], [Anschrift] – nachfolgend „Auftragsverarbeiter"

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Bereitstellung der Anwendung „Napadano Kundenverwaltung".

Die Verarbeitung dauert für die Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern, Ordnen, Auslesen und Löschen personenbezogener Daten zum Zweck der

Kunden- und Produktionsverwaltung einer Marketingagentur.

3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Betroffene: Kunden des Verantwortlichen, deren Ansprechpersonen sowie

engagierte Models und Darsteller.

Datenarten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,

Vertragskonditionen, Rechnungsdaten, Termine und Einsatzzeiten, Honorare,

Textskripte sowie Bild- und Tonaufnahmen (Videos).

*Hinweis: Videos sind personenbezogene Daten. Für ihre Anfertigung und

Verbreitung ist der Verantwortliche zuständig, einschließlich der

Einwilligungen der abgebildeten Personen (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO).*

4. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte

Weisung des Verantwortlichen. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, teilt er

dies unverzüglich mit.

5. Vertraulichkeit

Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit

verpflichtet.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Es gelten die Maßnahmen nach Anlage 1 (TOMs), die Bestandteil dieses

Vertrags ist.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 1 genannten

Unterauftragsverarbeiter zu. Weitere werden mit einer Frist von **[vier

Wochen]** vorher angekündigt; der Verantwortliche kann widersprechen.

8. Unterstützung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen

betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Für Auskunft

und Datenübertragbarkeit steht in der Anwendung eine Exportfunktion bereit,

die der Verantwortliche selbst auslösen kann.

9. Meldung von Verletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener

Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von [24 Stunden] nach Kenntnis.

10. Löschung nach Vertragsende

Nach Beendigung löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten innerhalb von

[30] Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Zuvor

erhält der Verantwortliche Gelegenheit zum Export.

11. Nachweise und Kontrolle

Der Auftragsverarbeiter stellt die zum Nachweis erforderlichen Informationen

bereit und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Ankündigung.


Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (toms.md)