Entwurf. Vor dem ersten Verkauf anwaltlich prüfen lassen. Besonders die
Abschnitte zu Haftung, Verfügbarkeit und Kündigung sind heikel – unwirksame
Klauseln fallen ersatzlos weg und dann gilt das Gesetz.
Stand: 09.09.2026 · [FIRMENNAME] (nachfolgend „Anbieter")
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Anwendung „Napadano
Kundenverwaltung" als Software as a Service. Sie richten sich ausschließlich an
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. **Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern
findet nicht statt.**
Der Anbieter stellt die Anwendung über das Internet zur Nutzung bereit. Der
Umfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif, insbesondere nach der Zahl der
verwaltbaren Kunden und dem Speicherplatz.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung, nicht einen bestimmten
wirtschaftlichen Erfolg. Eine Verfügbarkeit von [99,0] % im Monatsmittel
wird angestrebt; ausgenommen sind angekündigte Wartungen und Störungen, die der
Anbieter nicht zu vertreten hat.
Neue Zugänge können die Anwendung [14] Tage unentgeltlich testen. Die
Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Ablauf
bleiben die Daten lesbar; neue Eingaben sind erst nach Buchung eines Tarifs
wieder möglich.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise, jeweils zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den
Zahlungsdienstleister Stripe.
Bei fehlgeschlagener Zahlung kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger
Ankündigung sperren. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer
Frist von [einem Tag] zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt
werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stehen die Daten [30] Tage zum Export bereit und werden
anschließend gelöscht.
Der Kunde
Personen ein, bevor er Videos hochlädt oder Freigabelinks weitergibt,
dieser Pflichten entstehen.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet,
gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser ist Bestandteil des
Vertrags und muss vor der ersten Nutzung geschlossen werden.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie
bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung
erforderlich gewesen wäre. **Der Kunde ist gehalten, den Export regelmäßig
selbst zu nutzen.**
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mindestens [sechs Wochen]
vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht innerhalb von
[sechs Wochen], gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der
Mitteilung gesondert hingewiesen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist [Ort], soweit der Kunde
Kaufmann ist.